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Allgemeine Hinweise
Mittwoch, 15. Oktober 2008
 Blatt / Kategorie: Freiheit
Ich muss mich nun nachträglich von diesem Herrn distanzieren, dem ich vor einiger Zeit einen Link in der linken Spalte gesetzt habe. Ich schätze zwar seinen Einsatz im Bereich der Sterbehilfe nach wie vor, jedoch habe ich inzwischen von Dingen erfahren, die für mich zum einen im starken Kontrast zu der Menschlichkeit stehen, für die ich ihn geschätzt habe, und die zum anderen die Glaubwürdigkeit der Gewissenhaftigkeit seines Handelns etwas in Frage stellen.
Letzterer Punkt zuerst: Er nimmt 8.000 Euro pro Beihilfe zur Selbsttötung.
Ersterer Punkt: Er war früher derjenige, der sich in Hamburg zum Zwecke der Überführung von Drogendealern entschieden für die Zwangsvergabe von Brechmitteln eingesetzt hatte. Dies halte ich für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ganz offensichtlich grundgesetzwidrig. Außerdem sehe ich hier einen Widerspruch zu seiner Argumentation für das Recht auf den eigenen Tod. Wer sagt, dass der Wille des Patienten ein Absolutum ist, der durch nichts zu relativieren sei und außerdem durch Paragraph 1 des GG garantiert sein müsse, muss dies meiner Meinung nach auch gesunden Menschen zugestehen, die sich dafür entscheiden, ihrem Körper gewisse, psychoaktive Substanzen zuzuführen. Der Drogendealer ist dabei ja nur derjenige, der diese Substanzen illegal zugänglich macht, weil sich der Staat unlegitimerweise erlaubt, die breite Masse völlig undifferenziert zu bevormunden.

Trotzdem unterstütze ich weiterhin seine Aktivitäten im Bereich der Sterbehilfe:
Roger Kusch Sterbehilfe e.V.


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